- Oft kommen durch Unfall beschädigte Fahrzeuge direkt in die Werkstatt
- Viele Reparaturfirmen wissen nicht, dass der Geschädigte i.d.R. ihr Kunde, gesetzlichen Anspruch auf einen Sachverständigen hat
- Viele Reparaturfirmen haben keinen Kontakt zu einem Sachverständigen, mit dem sie zusammenarbeiten können
- Versicherer nutzen die Situation aus, lassen sich meistens nur einen Kostenvoranschlag machen, geschätzt ca. 60% aller Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden.
Sie erhalten keine weiteren Leistungen von der Versicherung erstattet, die Ihnen jedoch gesetzlich zustünden (Wertminderung, Ausfallgeld, Ersatzfahrzeug etc.).
Laut Haftpflichtgesetz haben Sie als Geschädigter im Schadensfall das Recht auf Inanspruchnahme eines Sachverständigen seiner Wahl!
(ab Überschreitung der „Bagatellschadengrenze“)
Die Versicherungswirtschaft verlangt zu Recht Gutachten, die in Form, Inhalten und Ergenissen korrekt erstellt sind!
Jetzt Ihr Recht wahrnehmen und Vorteil nutzen