Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise rund um das Thema Automobil.
Geraten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall, haben sie Anspruch auf Ersatz des Schadens.
Für eine reibungslose und schnelle Abwicklung, empfehlen wir folgende Schritte:
Notieren Sie:
- Das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizisten
(bei unklarer Sachlage und/oder Personenschäden unbedingt die Polizei hinzu ziehen!)
Bestehen Sie:
- darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
- auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl ! Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen!
Bei korrektem Ablauf und korrekter Erstellung des Gutachtens,muss der Versicherer des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des gutachten übernehmen. Sie zahlen dafür nichts!